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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 13 E 190/01 (https://dejure.org/2001,15797)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung bezüglich der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit; Ausgestaltung der Berechtigung einer Behörde zur Verweigerung der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
- VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 18.09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist. - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00
Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte …
vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 und 13 E 190/01 -.Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 - und - 13 E 190/01 - .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02 Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.