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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01   

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https://dejure.org/2001,15797
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01 (https://dejure.org/2001,15797)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.2001 - 13 E 190/01 (https://dejure.org/2001,15797)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 13 E 190/01 (https://dejure.org/2001,15797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung bezüglich der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit; Ausgestaltung der Berechtigung einer Behörde zur Verweigerung der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte

    vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 und 13 E 190/01 -.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 4. Juli 2001 - 13 E 189/01 - und - 13 E 190/01 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.
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